Zufriedenheitsgarantie
Stoicera GesbR – Agentur für Marketing, Design & Softwarelösungen
Gültig nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung oder entsprechender Kennzeichnung in einem Angebot, Auftrag oder Werbemittel.
1. Gegenstand der Garantie
Die Zufriedenheitsgarantie ist ein freiwilliges, nicht gesetzlich vorgeschriebenes Versprechen der Stoicera GesbR gegenüber Geschäftskunden. Sie gilt ausschließlich, wenn sie im Rahmen eines konkreten Projekts, einer Kampagne oder eines Angebots ausdrücklich und schriftlich zugesichert wird. Ohne eine solche ausdrückliche Zusicherung entsteht kein Anspruch auf diese Garantie.
2. Garantieinhalt
Im Rahmen der Zufriedenheitsgarantie verpflichtet sich Stoicera GesbR, dem Kunden nur bei tatsächlicher Zufriedenheit mit der erbrachten Leistung das vertraglich vereinbarte Honorar zu verrechnen. Ist der Kunde mit der Leistung nicht zufrieden, so kann er innerhalb der Frist gemäß Punkt 3 die Bezahlung verweigern.
Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Entgeltbefreiung besteht jedoch nur, wenn:
- die Garantie ausdrücklich für das Projekt gilt (z. B. durch Kennzeichnung im Angebot oder Vertrag), und
- die Unzufriedenheit sachlich und nachvollziehbar begründet wird, und
- die Rückmeldung fristgerecht erfolgt.
3. Frist zur Geltendmachung
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Unzufriedenheit spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen ab Lieferung der garantierten Leistung schriftlich und nachvollziehbar begründet an Stoicera GesbR zu melden.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt, und der Vergütungsanspruch bleibt aufrecht. Spätere Reklamationen im Zusammenhang mit der Zufriedenheitsgarantie können nicht berücksichtigt werden.
4. Ausschluss der Garantie
Die Zufriedenheitsgarantie gilt nicht:
- bei Leistungen, für die sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde,
- bei rein subjektiv unbegründeten Ablehnungen („Gefällt mir einfach nicht“ ohne sachliche Mängelbeschreibung),
- wenn der Kunde die Zusammenarbeit mutwillig stört, verzögert oder unkooperativ agiert,
- bei Rechtsverstößen oder Pflichtverletzungen des Kunden,
- bei Leistungen, die vom Kunden selbst verändert, modifiziert oder außerhalb des vereinbarten Kontexts genutzt wurden.
5. Rechtsnatur und Verbindlichkeit
Die Zufriedenheitsgarantie stellt eine freiwillige, kulanzbasierte Leistung dar, die nicht dauerhaft oder automatisch für alle Projekte gilt. Sie begründet keinen generellen Rechtsanspruch und kann von Stoicera GesbR jederzeit für zukünftige Leistungen geändert, eingeschränkt oder beendet werden.
Bei berechtigter Inanspruchnahme der Garantie entfällt das vereinbarte Honorar oder wird – bei teilweiser Zufriedenheit – im gegenseitigen Einvernehmen reduziert. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Aufwendungen, entgangenem Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Stand: April 2025